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AGB der MG-WebService
Allgemeine Geschäftsbedingungen der MG-WebService
Inhaber: Manfred Gnädig, Im Mariental 11, 52064 Aachen
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) MG-WebService (im nachfolgenden "Anbieter") wird dem Kunden
(a) einen virtuellen Server, d. h. Speicherplatz auf einem auch von anderen Kunden
genutzten oder nutzbaren Speichermedium, der jedoch wahlweise eine eigene IP-Adressen enthält und damit
für Dritte als selbständiger Server erscheint (Variante "Webspace" und "vServer"), oder
(b) einen Server, der nur dem Kunden zur Verfügung
steht (Variante "Dedicated Server") oder
(c) gewerblichen Raum und die erforderlichen Anschlüsse zu dem Betrieb eines von dem Kunden zu stellenden
Servers (Variante "Server-Housing") zur Verfügung stellen.
(2) Der Anbieter überläßt dem Kunden in den Varianten "Webspace", "vServer" und "Dedicated Server" den im Angebot
mengenmäßig beschriebenen Speicherplatz auf einem beliebigen Speichermedium (z. B. Festplatte)
des Anbieters zur Nutzung im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen. Im Rahmen des "Server-Housing" überläßt
der Anbiter dem Kunden nur und ausschließlich den gewerblichen Raum und die erforderlichen Anschlüsse zu
dem Betrieb gemäß Abs. 1 c).
(3) Der Anbieter wird die Verbindung zwischen dem
Server und dem Internet verschaffen, gewähren und aufrechterhalten,
damit die auf dem Server abgelegten Daten auf Anfrage von außen
stehenden Rechnern im Internet (Clients) jederzeit und störungsfrei
mittels der im Internet gebräuchlichen Protokolle (http, ftp, smtp,
nntp) in dem jeweilig anwendbaren Protokoll an den abrufenden Rechner
weitergeleitet werden.
(4) Der Anbieter schuldet ein Bemühen, dass die vom Kunden
vertragsgemäß gespeicherten Daten im World-Wide-Web über das
vom Anbieter unterhaltene Netz und das daran angeschlossene Internet von der
öffentlichkeit rund um die Uhr weltweit abrufbar sind.
Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für den Erfolg des jeweiligen
Zugangs zu den gespeicherten Daten, soweit nicht ausschließlich das vom
Anbieter betriebene Netz einschließlich der Schnittstellen zu Netzen Dritter
benutzt wird. Die Verschaffung des Zugangs zum Internet ist nicht Gegenstand des Vertrages.
(5) Der Anbieter trägt des Weiteren dafür Sorge,
dass der Kunde die Möglichkeit des jederzeitigen Zugriffs auf den
Server hat. Hierzu vergibt der Anbieter einen Benutzernamen und ein
Passwort an den Kunden, mit dem der Kunde seine Internetseiten im
Wege des Datentransfers selbständig speichern, ändern, ergänzen
oder löschen kann (File Transfer Protocol - FTP). Aus
Sicherheitsgründen gibt der Anbieter dem Kunden zudem die
Möglichhkeit, sein Passwort zu ändern.
(6) Es gelten die vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichende, entgegenstehende
oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei
Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird
ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(7) Der Anbieter behält sich vor, die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb der
bestehenden Vertragsverhältnisse zu ändern. über derartige
änderungen wird der Anbieter den Kunden mindestens 14 Kalendertage
vor dem geplanten Inkrafttreten der änderungen in Kenntnis setzen.
Sofern der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der
Mitteilung widerspricht und die Inanspruchnahme der Dienste auch nach
Ablauf der Widerspruchsfrist fortsetzt, so gelten die änderungen ab
Fristablauf als wirksam vereinbart. Widerspricht ein Kunde, wird der
Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. In der
Änderungsmitteilung wird der Anbieter die Kunden auf ihr
Widerspruchsrecht und auf die Folgen hinweisen.
(8) Bei Änderungen der Umsatzsteuer ist der
Anbieter zu einer dieser Änderung entsprechenden Anpassung der
Vergütung berechtigt, ohne dass das vorgenannte Widerspruchsrecht
besteht.
(9) Wenn der Kunde die Registrierung einer oder
mehrerer Internetdomains zu privaten oder gewerblichen Zwecken
wünscht ist weiterer Gegenstand dieses Vertrages Leistungen des
Anbieters zur Registrierung der vom Kunden gewünschten Domain(s) und
die Aufrechterhaltung der Registrierung (Domainverwaltung).
(10) Die Domain(s) wird/werden - je nach ihrer
Endung (Top-Level-Domain) - von unterschiedlichen - meist
nationalen - Organisationen (Vergabestellen) auf der Grundlage
eigener Registrierungsbedingungen vergeben und verwaltet. Die
zuständige Vergabestelle für .de-Domains ist die DENIC e.G.
(www.denic.de). Im Falle der Registrierung der Domain(s) für den
Kunden kommt ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der
jeweiligen Vergabestelle auf der Grundlage von deren
Registrierungsbedingungen zu Stande. Der Kunde wird Inhaber der
Domain(s). Der Anbieter wird nicht Vertragspartner der Vergabestelle,
sondern handelt als Stellvertreter (§ 164 BGB) für den Kunden.
Der Anbieter wird zur Registrierung und Verwaltung der gewünschten
Domain(s) im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses für den
Kunden tätig.
(11) Der Kunde teilt dem Anbieter die gewünschten
Domains über Nutzung des Formulars zu https://shop.mg-webservice.com/mgws/domains.php mit.
(12) Der E-Mail-Account umfasst mehrere E-Mail Adressen unter der Domain.
Die E-Mail-Adressen werden vom Kunden über sein Kunden-Interface selbst verwaltet.
(13 ) Der Anbieter verpflichtet sich im Rahmen der
Domainregistrierung und Domainverwaltung zu folgenden Leistungen:
(13.1) Domainregistrierung
(a) Der Anbieter verpflichtet sich zur Prüfung, ob
die vom Kunden gewünschte(n) Domain(s) bereits an Dritte vergeben
ist/sind. Er prüft zu keinem Zeitpunkt, ob die Registrierung der
Domain für den Kunden Rechte Dritter verletzt oder gegen allgemeine
Gesetze verstößt.
(b) Falls die Prüfung ergibt, dass die vom Kunden
gewünschte(n) Domain(s) noch nicht an Dritte vergeben ist/sind, wird
der Anbieter unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zur
Registrierung der Domain(s) auf den Namen des Kunden bei der jeweils
zuständigen Vergabestelle in die Wege leiten (Domainanmeldung). Der
Anbieter ist frei, die Registrierung der Domain(s) direkt bei der
Vergabestelle oder über einen Zwischenregistrar/Zwischenprovider zu
beantragen.
(c) Falls die Prüfung ergibt, dass die vom Kunden
gewünschte(n) Domain(s) bereits an Dritte vergeben ist/sind, wird
der Anbieter den Kunden hiervon unterrichten. Weitergehende
Verpflichtungen hinsichtlich der bereits vergebenen Domain(s)
bestehen für den Anbieter nicht.
(d) Rückfragen, die der Anbieter nach der
Domainanmeldung gemäß § 1 Abs. 13 b) dieses Vertrages von den
zuständigen Vergabestellen erhält, wird er zügig und in Abstimmung
mit dem Kunden beantworten.
(e) Den Erfolg der Anmeldung, dh. die tatsächliche
Registrierung der Domain(s) schuldet der Anbieter nicht. Der Anbieter
hat keinen Einfluss auf die Vergabepraxis der Vergabestellen. Er kann
daher nach der Domainanmeldung nicht beeinflussen, dass dem Kunden
die beantragte(n) Domain(s) tatsächlich zugeteilt wird/werden.
(13.2) Domainverwaltung
(a) Nach Registrierung der Domain(s) auf den Kunden
ist der Anbieter verpflichtet, gegenüber den zuständigen
Vergabestellen und etwaigen Zwischenregistraren/-providern alle
zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Registrierung der
Domain(s) aufrecht zu erhalten. Den Erfolg dieser Maßnahmen, dh. die
tatsächliche Aufrechterhaltung der Registrierung, schuldet der
Anbieter nicht.
(b) Der Anbieter ist für die Dauer dieses Vertrages
Ansprechpartner der Vergabestelle im Hinblick auf die Domains, soweit
diese auf den Kunden registriert worden sind. Er handelt insoweit als
Stellvertreter (§ 164 BGB) des Kunden gegenüber der Vergabestelle.
(c) Der Anbieter prüft zu keinem Zeitpunkt, ob die
Registrierung und/oder die Nutzung der Domain Rechte Dritter verletzt
oder gegen allgemeine Gesetze verstößt.
§ 2 Geschwindigkeit und Verfügbarkeit des Servers bei Webspace-Accounts, vServer und Dedicated-Server
(1) Der Anbieter stellt durch eine dem Stand der
Technik entsprechende Bandbreite der Verbindung zu dem nächsten
Internet-Knoten sicher, so dass eine möglichst hohe
Datenübertragungsgeschwindigkeit für Benutzer erreicht wird.
(2) Der Webserver ist durchgehend 24 Stunden, sieben
Tage die Woche einsatzfähig mit einer Verfügbarkeit von 99 %
im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung
und Software-Updates sowie Zeiten, in denen der Webserver aufgrund
von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im
Einflussbereich des Anbieters liegen (höhere Gewalt, Verschulden
Dritter etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist. Sofern für
den Anbieter absehbar ist, dass Ausfallzeiten für Wartung und
Software-Updates länger als drei Stunden dauern, wird der Anbieter
dies dem Kunden mindestens drei Tage vor Beginn der jeweiligen
Arbeiten mitteilen.
(3) Ist der Inhalt des Webservers für Benutzer nicht verfügbar und
beruht dies auf einem Verschulden des Anbieters, so schuldet der
Anbieter für jeden Tag, an dem die Verfügbarkeit für mehr als
6 Stunden ausfällt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1/3 der geschuldeten monatlichen
Basisvergütung ohne Berücksichtigung des Datenverkehrsvolumens. Die
Zahlungspflicht ist auf 40 Tage im Jahr beschränkt. Die Vertragsstrafe ist nicht verwirkt, sofern der
Anbieter nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Sonstige Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
§ 3 Verfügbarkeit von Strom und Netzwerkanbindung bei Server-Housing
(1) Der Anbieter stellt durch eine dem Stand der
Technik entsprechende Bandbreite der Verbindung zu dem nächsten
Internet-Knoten sicher, so dass eine möglichst hohe
Datenübertragungsgeschwindigkeit für Benutzer erreicht wird.
(2) Die Netzwerkanbindung und die Stromversorgung sind durchgehend 24 Stunden, sieben
Tage die Woche einsatzfähig mit einer Verfügbarkeit von 99,5 %
im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung
und Software-Updates oder sonstigen Problemen, die nicht im
Einflussbereich des Anbieters liegen (höhere Gewalt, Verschulden
Dritter etc.). Sofern für
den Anbieter absehbar ist, dass Ausfallzeiten für Wartung und
Software-Updates länger als drei Stunden dauern, wird der Anbieter
dies dem Kunden mindestens drei Tage vor Beginn der jeweiligen
Arbeiten mitteilen.
(3) Wird eine Verfügbarkeit von 99,5 % im Jahresmittel nicht erreicht und
beruht dies auf einem Verschulden des Anbieters, so schuldet der
Anbieter für jeden Tag, an dem die Verfügbarkeit für mehr als
3 Stunden ausfällt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1/3 der geschuldeten monatlichen
Basisvergütung ohne Berücksichtigung des Datenverkehrsvolumens. Die
Zahlungspflicht ist auf 40 Tage im Jahr beschränkt. Die Vertragsstrafe ist nicht verwirkt, sofern der
Anbieter nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Sonstige Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
§ 4 Pflichten des Kunden
(1) Sollte es bei der Nutzung des Servers zu
Störungen kommen, so wird der Kunde den Anbieter von diesen
Störungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten
gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Insbesondere sind
Benutzername und Passwort so aufzubewahren, dass der Zugriff auf
diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen
Missbrauch des Zugangs durch Dritte auszuschließen. Der Kunde
verpflichtet sich, den Anbieter unverzüglich zu informieren, sobald
er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort
bekannt ist.
(3) Als unbefugte Dritte gelten nicht die Personen,
die den Speicherplatz, der Gegenstand dieses Vertrages ist, mit
Wissen und Willen des Kunden nutzen.
(4) Der Kunde wird von allen gespeicherten Daten
eine tagesaktuelle und vollständige Datensicherung
fertigen, die auf Datenträgern gespeichert ist, die sich nicht bei
dem Anbieter befindet. Er wird im Falle eines Verlustes der Daten
diese unentgeltlich und vertragsgemäß auf den Server des Anbieters
übertragen. Der Kunde hat vor Arbeiten an der Website eine
vollständige Datensicherung zu erstellen.
(5) Der Kunde versichert, dass er keine Inhalte auf
dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz speichern und in das
Internet einstellen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung
oder Nutzung gegen geltendes Recht, insbesondere Strafrecht,
Urheberrechte, Marken- und sonstige Kennzeichnungsrechte oder
Persönlichkeitsrechte oder Rechte Dritter verstößt. Für jeden
Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht
der Kunde die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1500 EUR.
Außerdem berechtigt ein Verstoß des Kunden gegen die genannten
Verpflichtungen den Anbieter zur außerordentlichen Kündigung.
(6) Verstößt der Kunde gegen diese Pflicht, ist er
zur Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des dem Anbieter
entstandenen und noch entstehenden Schadens sowie zur Freihaltung und
Freistellung des Anbieters von Schadensersatz- und
Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß
verursacht wurden, verpflichtet. Die Freistellungsverpflichtung
umfasst auch die Verpflichtung, den Anbieter von
Rechtsverteidigungskosten (Gerichts- und Anwaltskosten etc.)
vollständig freizustellen. Sonstige Ansprüche des Anbieters,
insbesondere zur Sperrung der Inhalte und zur außerordentlichen
Kündigung, bleiben unberührt.
(7) Der Kunde ist verpflichtet Fragen der
Registrierungsstelle der gewünschten Domain umgehend zu beantworten.
(8) Die Verpflichtungen des Kunden aus den Absätzen
1 - 6 gelten auch hinsichtlich des E-Mail - Accounts und der
gespeicherten und versendeten E-Mails des Kunden.
(9) Der Kunde ist für die Auswahl der zu
registrierenden Zeichenfolgen als Domain(s) verantwortlich. Er hat
vor der Anmeldung zu prüfen, ob die Registrierung und/oder die
beabsichtigte Nutzung der Domain Rechte Dritter verletzt oder gegen
allgemeine Gesetze verstößt. Der Kunde darf den Anbieter nur zur
Registrierung solcher Domains beauftragen, bei denen sich nach der
Prüfung keine Anhaltspunkte für eine Verletzung von Rechten Dritter
oder allgemeinen Gesetzen ergeben haben. Die Prüfungspflicht besteht
auch für die Zeit nach der Registrierung der Domain(s).
(10) Der Kunde ist verpflichtet, an sämtlichen
Maßnahmen, die im Hinblick auf die Registrierung, die
Aufrechterhaltung der Registrierung und die Verfügung über die
vertragsgegenständlichen Domain(s) erforderlich sind, insbesondere
deren übertragung oder die änderung von Eintragungen in den
Datenbanken der Vergabestellen, im zumutbaren Umfang mitzuwirken. Bei
der Registrierung hat der Kunde insbesondere nach Maßgabe von § 4
dieses Vertrages mitzuwirken.
§ 5 Notwendige Angaben des Kunden; Benennung eines Admin-C
(1) Für die Registrierung der Domain(s) bei der
zuständigen Vergabestelle ist der Kunde in der Regel mit seinem
vollständigen Namen und seiner vollständigen Anschrift sowie
weiteren Daten zur unmittelbaren Kontaktaufnahme als Domaininhaber
einzutragen. Der Kunde hat dem Anbieter hierzu folgende Daten bei
Vertragsschluss bekannt zu geben:
- Vor- und Zuname des Kunden (bei juristischen Personen vollständige
Firmenbezeichnung nebst Rechtsformzusatz, zB AG, GmbH, KG, etc.),
- Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort),
- Telefonnummer,
- Telefaxnummer,
- E-Mail-Adresse.
(2) Soweit nach den Registrierungsbedingungen der
jeweiligen Vergabestelle zusätzliche oder weniger als die in
vorstehendem Abs. 1 genannten Angaben erforderlich sind, wird der
Anbieter den Kunden rechtzeitig unterrichten.
(3) Für die Eintragung des Kunden als Inhaber der
Domain(s) bei den jeweiligen Vergabestellen ist für gewöhnlich auch
eine natürliche Person als Kontaktperson für alle Belange
betreffend die jeweilige Domain anzugeben. Diese Kontaktperson wird
in der Regel als administrativer Ansprechpartner (Admin-C)
bezeichnet.
(a) Nach den derzeitigen Vergabebestimmungen der
DENIC e.G. ist der Admin-C als Bevollmächtigter des Domaininhabers
berechtigt und verpflichtet, sämtliche die Domain(s) betreffende
Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden. Hat der Kunde seinen Sitz
nicht in Deutschland, muss der Admin-C seinerseits in Deutschland
ansässig sein. Er ist dann zugleich Zustellungsbevollmächtigter der
DENIC e.G. iS von §§ 174|f. ZPO.
(b) Der Kunde hat sich ausreichend darüber zu
informieren, welche Bestimmungen im Hinblick auf die Rechte und
Pflichten eines Admin-C und die für seine Benennung bestehenden
Voraussetzungen bei der DENIC e.G. bzw. allen weiteren für die
vertragsgegenständliche(n) Domain(s) zuständigen Vergabestellen
gelten.
(c) Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter für
jede vertragsgegenständliche Domain bei Vertragsschluss eine
natürliche Person zur Eintragung als Admin-C zu benennen, soweit die
Registrierungsbedingungen der jeweils zuständigen Vergabestelle dies
vorsehen. Der Anbieter wird den Kunden vor Beantragung der
Registrierung rechtzeitig über eine solche Verpflichtung
unterrichten.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter
änderungen der mitgeteilten Daten unverzüglich mitzuteilen.
§ 6 Freistellung
(1) Sollten Dritte den Anbieter wegen möglicher
Rechtsverstöße, die aus der Registrierung und/oder Nutzung der
vertragsgegenständlichen Domain(s) resultieren, in Anspruch nehmen,
ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter von jeglicher Haftung
freizustellen und dem Anbieter die Kosten zu erstatten, die ihm
aufgrund der Inanspruchnahme entstehen.
(2) Die Freistellungsverpflichtung wegen der Kosten
umfasst insbesondere die Verpflichtung, den Anbieter von notwendigen
Rechtsverteidigungskosten (zB Gerichts- und Anwaltskosten)
freizustellen.
§ 7 Vorübergehende Sperrung
(1) Der Anbieter ist berechtigt, die Anbindung der
Website zum Internet vorübergehend zu unterbrechen (Sperrung der
Website), falls ein Verdacht auf einen Verstoß gegen § 4
Abs.5 vorliegt, aufgrund einer Abmahnung des vermeintlich Verletzten
oder Ermittlungen staatlicher Behörden, es sei denn, die Abmahnung
ist offensichtlich unbegründet.
(2) Die Sperrung ist, sofern technisch möglich und
zumutbar, auf die vermeintlich rechtsverletzenden Inhalte zu
beschränken. Der Kunde ist über die Sperrung unter Angabe der
Gründe unverzüglich zu benachrichtigen und aufzufordern, die
vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen oder die
Rechtmäßigkeit darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen.
(3) Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht
entkräftet ist oder aber der Anbieter die Möglichkeit hatte,
aufgrund des Verhaltens des Kunden den Vertrag außerordentlich zu
kündigen.
§ 8 Vergütung
(1) Der Kunde verpflichtet sich, an den Anbieter den
jeweils für die vereinbarte Leistung gültigen Preis zu zahlen.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung für die von ihm angebotenen Leistungen
nach § 1 Abs 1 a - c dieses Vertrages erstmalig 12
Monate nach Abschluss des Vertrages zu erhöhen. Die Erhöhung ist an
die dem Anbieter aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung
entstehende Kostensteigerung anzupassen. Sie wird einen Monat nach
ihrer Mitteilung wirksam. Der Kunde kann für den Zeitpunkt des
Wirksamwerdens außerordentlich kündigen. Der Anbieter weist den
Kunden auf dieses Kündigungsrecht hin.
§ 9 Zahlungsweise
(1) Der Anbieter wird dem Kunden die vertraglich
geschuldete Vergütung für Leistungen nach § 1 Abs 1 a - c des
Vertrages mit dem bei der Bestellung gewählten Zeitraum in Rechnung stellen. Die Rechnungen sind
jeweils innerhalb von zwei Wochen zur Zahlung fällig. Für
registrierte Domains gilt eine jährliche Pauschalvergütung.
(2) Gerät der Kunde mit der
Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist der Kunde zur Zahlung
von Verzugszinsen in Höhe von 12 % über dem jeweiligen
Basiszinssatz verpflichtet, sofern der Kunde nicht nachweist, dass
der Zinsschaden, der dem Anbieter entstanden ist, geringer ist. Die
Geltendmachung weiterer Verzugsansprüche des Anbieters ist nicht
ausgeschlossen.
§ 10 Rechteeinräumung
(1) Die Inhalte der Website sind für den Kunden
nach Urheberrechtsgesetz (als Werk, Sammelwerk, Datenbankwerk,
Computerprogramm, Lichtbild, Datenbank, über verwandte
Leistungsschutzrechte oder als abgeleitete Rechte von den genannten
Rechten), Kunsturhebergesetz, Markengesetz oder über sonstige
Schutzrechte geschützt ("geschützte Inhalte").
(2) Der Kunde gewährt dem Anbieter das zeitlich auf
die Dauer des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare, auf den
Standort des jeweiligen Servers (für Backup-Kopien: auf den Ort
ihrer Verwahrung) beschränkte, nicht ausschließliche Recht, die
geschützten Inhalte zu Zwecken dieses Vertrages auf dem Server, auf
einem weiteren Server, der zur Spiegelung dient, und auf einer
ausreichenden Anzahl von Backup-Kopien zu vervielfältigen. Der
Anbieter ist hierzu nicht verpflichtet.
(3) Der Kunde gewährt dem Anbieter das zeitlich auf
die Dauer des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare, weltweite,
nicht ausschließliche Recht, die geschützten Inhalte über das vom
Anbieter unterhaltene Netz und das daran angeschlossene Internet der
Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass Mitglieder
der Öffentlichkeit Zugang zur Website von einem Ort und zu einer
Zeit, die sie jeweils individuell wählen, haben und diese Daten
durch Herunterladen vom Server des Anbieters speichern können.
Soweit nach Beendigung des Vertrages geschützte Inhalte von Dritten
in Cache-Speichern vorgehalten werden, wird diese Speicherung nicht
mehr dem Anbieter zugerechnet.
§ 11 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Der Vertrag gilt zunächst für die jeweils
gewählte erstmalige Vertragsperiode beginnend ab Vertragsschluss. Er
verlängert sich stillschweigend um die jeweils gewählte
Vertragsperiode, wenn er nicht von einer Vertragspartei schriftlich
zu dem Ende der erstmaligen oder jeder darauf folgenden
Vertragsperiode gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt vier
Wochen.
Die Mindestvertragslaufzeit bei Abschluß eines "Dedicated-Server" - und/oder
"Server-Housing" - Vertrages ist 12 Monate ab Vertragsschluss. Für die
Verlängerung gelten die Regelungen des Satzes 2 entsprechend. Die
Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
(2) Das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag bei
Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich und fristlos zu
kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den
Anbieter insbesondere in jedem Fall vor, in dem
(a) der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine
mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung im Verzug ist oder
der Kunde in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine
erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrags
in Verzug gekommen ist, welcher der Vergütung für zwei Monate
entspricht;
(b) der Kunde zahlungsunfähig ist oder über sein
Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder mangels Masse der
Antrag auf Erüffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen worden
ist; nach Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das
Vermögen des Kunden darf der Anbieter jedoch nicht wegen eines
Verzugs mit der Entrichtung der Vergütung, der in der Zeit vor dem
Eröffnungsantrag eingetreten ist, oder wegen einer Verschlechterung
der Vermögensverhältnisse des Kunden kündigen;
(c) der Kunde gegen wesentliche vertragliche
Pflichten verstößt, insbesondere die vertragliche Pflicht, bei der
Nutzung der vertraglichen Leistungen des Anbieters das Recht zu
beachten, und diesen Verstoß auch nach Abmahnung oder
Benachrichtigung über die Sperrung der Inhalte durch den Anbieter
nicht unverzüglich abstellt.
(3) Ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses
Vertrages liegt für den Anbieter auch vor, wenn
- der Kunde seine Verpflichtungen gem § 4 oder § 5 dieses Vertrages
nachhaltig verletzt,
- die Domain(s) aufgrund einer rechtskräftigen Entscheidung eines
ordentlichen Gerichts oder nach der Uniform Domain Name Dispute
Resolution Policy (UDRP) an eine dritte Person zu übertragen oder
die Registrierung aufzuheben ist.
(4) Mit Beendigung des Vertrages hat der Kunde gegen
den Anbieter einen Anspruch auf Herausgabe der Website. Die
Herausgabe erfolgt
(a) durch Vervielfältigung der Website auf CD-ROM
oder einen anderen vom Kunden angegebenen Datenträger und übergabe
dieses Datenträgers an den Kunden und
(b) durch Anfertigung eines vollständigen Ausdrucks
aller Dateien auf der Website sowohl im Quelltext wie auch durch
einen marktüblichen Browser im Ansichtstext und Übergabe des
vollständigen Ausdrucks an den Kunden.
Der Anbieter hat nach Übergabe und Abnahme des
Datenträgers und des Ausdrucks durch den Kunden Anspruch auf
Erstattung der zu belegenden Materialkosten.
(5) Nach Beendigung des Vertrages ist der Anbieter
verpflichtet, die Domain freizugeben. Hierzu hat er alle Erklärungen
abzugeben, die der Kunde benötigt, um die erforderlichen Änderungen
an den Domaineintragungen bei der jeweils zuständigen Vergabestelle
vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Erklärungen
des Anbieters benötigt werden, um Änderungen an dem Namen des
technischen Ansprechpartners ("Tech-C"), an den eingetragenen
Nameservern, am Zonenverwalter ("Zone-C") sowie an der
Rechnungsanschrift ("Billing-Contact") vorzunehmen.
(6) Die Verpflichtungen des Anbieters gemäß
vorstehendem Abs. 4 bestehen erst, wenn der Kunde sämtliche
Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag vollständig erfüllt hat.
(7) Spätestens mit der Freigabe gemäß vorstehendem
Abs. 4 erlöschen alle Rechte des Kunden aus diesem Vertrag.
Die Kündigung ist zu richten an
MG-WebService
Manfred Gnädig
Im Mariental 11
52064 Aachen
Für die Kündigung ist Schriftform erforderlich.
§ 12 Mängelhaftung und sonstige Leistungsstörung
(1) Für Mängel des bereitgestellten
Speicherplatztes haftet der Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen
Bestimmungen (§§ 536 ff BGB ). Gleichs gilt für Server-Housing
gem § 1 Abs. 1 c des Vertrages,
(2) Für Mängel seiner Leistungen hinsichtlich
Domainregistrierung und Domainverwaltung haftet der Anbieter nach
Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB).
(3) Bei der Überlassung des Speicherplatzes auf dem
Webserver schließt der Anbieter jegliche verschuldensunabhängige
Haftung für anfängliche Mängel des Webservers aus. Spätere
Einwendungen wegen offener oder verdeckter Mängel sind damit
ausgeschlossen.
(4) Die Haftung wegen Unterbrechung, Störung oder
sonstiger schadensverursachender Ereignisse, die auf
Telekommunikationsdienstleistungen des Anbieters oder Dritten, für
die der Anbieter haftet, beruhen, ist beschränkt auf die Höhe des
für den Anbieter möglichen Rückgriffs gegen den jeweiligen
Telekommunikationsdienstleistungsanbieter. Der Anbieter haftet nicht
für die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zu dem
vertragsgegenständlichen Server, bei Stromausfällen und bei
Ausfällen von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich stehen.
(5) Der Anbieter haftet für etwaige Schäden,
gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, falls er eine
vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den
Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt oder der Schaden auf grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.
Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des
Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(6) Erfolgt die Verletzung einer
vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig
oder vorsätzlich, so ist die Haftung des Anbieters auf solche
typischen Schäden oder einen solchen typischen Schadensumfang
begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise
voraussehbar waren.
§ 13
Widerruf
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe
von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die
Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, Jedoch nicht
vor Vertragsschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
MG-WebService
Manfred Gnädig
Im Mariental 11
52064 Aachen
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B.
Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz
oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand
zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30
Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung
Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besonderer Hinweis: Das Widerrufsrecht erlischt auch dann, wenn der Vertrag von
beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch Ihrerseits vollständig
erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
§ 14
Datenschutz
Der
Anbieter behandelt persönliche Daten der Kunden vertraulich und
stellt diese Dritten nur insoweit zur Verfügung, als dies durch
Datenschutzrechte erlaubt ist oder der Kunde hierin einwilligt.
Der
Anbieter weist darauf hin, dass persönliche Daten der Kunden
elektronisch verarbeitet werden. Die Daten werden allein zur
Vertragsdurchführung verwendet, soweit nicht Anderweitiges
vereinbart ist.
Mit
der Datenschutzinformation unterrichtet der Anbieter den Kunden über
Art,
Umfang, Dauer und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der
für die Dienstleistungen sowie Abrechnungen erforderlichen
personenbezogenen Daten;
Die
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten zu
Marketingzwecken bedarf der Einwilligung des Kunden. Dem Kunden
steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit
Wirkung für die Zukunft zu (siehe "Datenschutzrechtliche
Einwilligung").
§ 15
Salvatorische Klausel
Soll eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden,
so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon
unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksam
Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten
wirtschaftlich am nächsten kommt.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Auf den vorliegenden Vertrag ist deutsches Recht abwendbar.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist
Aachen, sofern der Kunde Kaufmann ist. Der Anbieter bleibt
berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden Klage oder andere
gerichtliche Verfahren zu erheben oder einzuleiten.
(3) Diese Vereinbarung stellt die gesamte Regelung
des Vertragsgegenstandes dar. Nebenabreden sind nicht getroffen.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der
Schriftform. Dies gilt auch für eine Regelung, mit der diese
Schriftform abbedungen wird.
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